Lieber Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Generell ist die Verbindung, welche Sie zu der Agentur haben, fraglich.
Im Einzelnen kommt es genau darauf an, welche Verträge wer mit wem hat und für wen Sie nun letztlich tätig sind und ob Sie tatsächlich freiberuflich sind oder angestellt.
Ich verstehe Ihre Agentur als eine Art Auftragsvermittlung, die sehr wahrscheinlich eine Provision von dem Kunden erhält.
Eventuell wickelt die Agentur auch das Inkasso für Sie ab, das entnehme ich Ihren Angaben über das Abtragen Ihres Gehalts.
Der Begriff Gehalt wird aber eher bei Angestelltenverhältnissen gewählt, weshalb Sie wohl eher Auftragsvergütung oder Stundensatz meinten.
Ich gehe, ohne die Verträge zu kennen, davon aus, dass bei Ihnen die Klausel unwirksam ist.
Natürlich hat Ihre Agentur das Interesse, sich die eigene Provision zu schützen, wirksam kann dies aber nur sein, wenn Sie auch etwas davon haben, als die bloße Auftragsvermittlung, wenn also die Agentur auch für Ihre Bindung an sie auch eine Karenzentschädigung vereinbart § 74 Abs. 2 HGB
i.V.m § 74a HGB
.
Letzteres scheint hier nicht der Fall, weshalb ich das Verbot für unwirksam halte.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen haben zu können.
Viele Grüße!
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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vielen Dank für die ausführliche Antwort.
ja Ihre Annahmen sind korrekt.
- Ich bin Freiberufler
- die Agentur bekommt eine Provision pro geleistete Stunde.
- die Agentur wickelt das Inkasso ab
- mit "Gehalt" meinte ich "Stundensatz".
Die Agentur wird aber argumentieren dass ich nur die Beauftragung für das Projekt bekommen habe weil ich schon bei der Kunde tätig war.
Gerne möchte ich als Nachfrage Ihre Einschätzung des Erfolgs abfragen, und wie man hier weitergehen soll?
Aktuell wurde noch nichts unterschrieben, würden Sie mich empfehlen, einfach den ursprunglichen Vertrag zu unterschreiben, und die Agentur nicht mit ins Boot zu holen?
Ist das nicht ein großes Risiko, dass es doch irgendwelche Gründe gibt, weswegen die "gewinnen" können?
Dann hätte ich mit erheblichen Kosten zu rechnen..
vielen Dank
Lieber Fragesteller,
als Freiberufler würde ich ohnehin keine derartigen Klauseln unterzeichnen, wenn nicht dafür gezahlt wird, denn hat die Agentur keine Aufträge, was dann?
Dann soll man nicht arbeiten dürfen?
Natürlich kann in Rechtsstreitigkeiten jeder immer irgendwie gewinnen und sei es mit gekauften Zeugen, deshalb kann ich Ihnen das Risiko der Entscheidung nicht abnehmen.
Ich würde nicht unterschreiben und wenn doch, muss die Agentur beweisen, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch gegen Sie vorliegen, höchstwahrscheinlich dürfte die Klausel eh nichtig sein.
Zudem bräche dann ein Streit vom Zaun, der dazu führt, dass Sie die Agentur verlassen und es mit Provisionszahlungen vorbei ist.
Letzteres sollten Sie bei Ihren Verhandlungen bedenken!
Verscherbeln Sie Ihre Fachkunde nicht!!
Liebe Grüße!