Sehr geehrter Ratsuchender,
Vertragspartner und damit Anspruchsberechtigte aus dem Vertrag bleiben die Verlobten/nun das Ehepaar.
Auch die freiwillige Zahlung Dritter oder die absprachegemäße Rechnungsstellung an Dritte ändert daran nichts.
Daher kann der Vater nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung Ansprüche auch dem Vertrag nicht wirksam geltend machen.
Das kann sich nur dann ändern, wenn das Ehepaar seine Gewährleistungsansprüche an der Vater antritt und diese Abtretung dann dem Fotografen offenbart wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg