Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten so schnell wie möglich in den nächsten Tagen für 2005 und 2006 berichtigte Steuererklärungen abgeben, da Sie insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt haben.
Gerne bin ich Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden „Anlage V“ behilflich.
Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung hätten Sie dann mit Sicherheit nicht zu erwarten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Diese Antwort ist vom 23.08.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Schweizer
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Ist es aber auch ganz sicher nicht so, wenn ich das tue- eine Selbstanzeige, wo ich auch mit Strafmaßnahmen rechnen muß ???
Bei einer Selbstanzeige haben Sie NICHT mit Strafmaßnahmen zu rechnen (§ 371 Abs. 1 AO).