Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Die von Ihnen erwähnte „Sammelklage" ist dem deutschen Recht fremd. Es handelt sich um ein Instrument der US-Amerikanischen Zivilprozessrechts (sog. „class-action"). Ausnahmen bestehen unter Umständen bei Sachverhalten, die Bezug zu den USA haben sowie im Kapitalmarktrecht. Hier sieht das Gesetz so genannte Musterklagen vor. Dies scheint mir im vorliegenden Fall aber fern liegend zu sein.
In Deutschland muss jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, den individuellen Schaden und die Ursächlichkeit zwischen beidem darlegen und bewesen.
Ihre Kunden müssen also jeweils einzeln entscheiden, ob sie gegenüber der Telekom den Rechtsweg beschreiten und auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung klagen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen