Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Einsetzung bzw. Einstellung und Ernennung von Richtern an den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erfolgt stets nach Landesrecht, der Bund hat hierbei kein Mitspracherecht. Hierbei ist jedes Landesrecht unterschiedlich ausgestaltet.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einstellung durch den jeweiligen Präsidenten des örtlich zuständigen Oberlandesgerichtes. Im Fall Dortmund ist dies der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm.
Die Bewerbung erfolgt schriftlich an das OLG Hamm, nachzuweisen ist das bestandene zweite juristische Staatsexamen sowie eine bestimmte Examensnote. Dann wird man (wenn die Bewerbung nicht abgelehnt wird) zu einem "Assessment-Center" geladen, bei dem weitere Prüfungen durchgeführt werden. Für Details siehe die entsprechende Seite des OLG Hamm:
http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/04_verwaltung/dez1/einstellung/index.php
Wegen Richter am Amtsgericht:
Jeder Volljurist (Jurist mit zwei juristischen Examen) und den entsprechenden Examensnoten kann in Dortmund Richter am Amtsgericht werden. Dies wird von dem OLG Hamm entschieden.
Für Richter am Landgericht gilt das gleiche.
Eine Nähe zu der jeweils regierenden Partei oder einer anderen Partei ist stets keine Voraussetzung für eine Einstellung. Solange es sich um keine staatsfeindliche Partei handelt, ist eine Parteimitgliedschaft irrelevant.
Bei den Bundesgerichten (und insbesondere dem Bundesverfassungsgericht) ist eine politische Kontrolle im Wege der Wahl der Richter durch die Politiker sinnvoll und notwendig, weil die dort zu fällenden Urteile äußerst große Reichweite haben und sehr oft (rechts-)politischer Natur sind.
Bei Amts- und Landgerichten hingegen ist dies weder sinnvoll noch notwendig, weil diese Gerichte aufgrund der großen Menge an anhängigen Prozessen eher selten politische Urteile fällen und zudem die Kontrolle durch die höheren Instanzen gegeben ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.