Wer erstattet die Kosten für den mangelhaften Zahnersatz, Labor oder Zahnarzt?
| 21.02.2012 12:52 |
Preis: ***,00 € |
Medizinrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido C. Bischof
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie stellvertretend für meine Mutter, 84 Jahre alt und Privatpatientin, was sich in diesem Fall nicht unbedingt als förderlich erwiesen hat.
ABLAUF:
Besuch der Zahnarztpraxis, zwecks der Fertigung einer neuen Prothese für Unter-, sowie Oberkiefer,
Nach Fertigstellung im wahrsten Sinne „untragbar". (Druckschmerzen, starke Probleme beim Kauen, beim Sprechen feuchte Aussprache und auch von der Optik her deutlich vorstehende Frontzähne.
Nach diesbezüglicher Reklamation gegenüber der Zahnärztin mehrmalige Nachbesserungsversuche in Form von Abschleifen in deren Praxis sowie im Dentallabor, leider ohne Erfolg. Behandlung wurde dann von der deutlich genervten Zahnärztin als abgeschlossen erklärt mit dem Hinweis, dass sei jetzt das Höchste der Gefühle gewesen, was Sie noch für meine Mutter tun könne, aber sie könne sich ja einen Gutachter besorgen.
Hauptrechnung über ca. 1500,-€ + ein Nachschlag von 45,- für diese erfolglosen „Beratungen" wurden von meiner Mutter bezahlt, da schon Mahnungen der Privatverrechnungsstelle ins Haus flatterten.
ZUSAMMENFASSEND
1.) Der Zahnärztin wurde Gelegenheit zur
Nachbesserung gegeben, erfolglos!
2.) Schlichtungsstelle der Ärztekammer wurde
eingeschaltet, dort wurde die Prothese nach
Begutachtung derselben als insuffizient
erklärt,keine Nachbesserung sei mehr möglich
und sie müsse neu hergestellt werden.
(Zahnärztin ist übrigens dem Termin bei der
Schlichtungstelle einfach ferngeblieben)
3.) Das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin
und behandelnder Ärztin kann man durchaus als
gestört bezeichnen, so dass meine Mutter ver-
ständlicher weise keine weitere Behandlung
von ihr wünscht und dementsprechend eine
andere Zahnarztpraxis aufsuchen will.
4.) Meine Mutter hat daher um die Rückerstattung
der ihr entstandenen Kosten(betrifft aus-
schließlich Hauptrechnung)gebeten.(Laut
Schlichtungsstelle vollkommen rechtens)
AKTUELLER STAND:
Zahnärztin hat Scheck geschickt. Scheckbetrag beinhaltet jedoch ausschließlich ihr eigenes Honorar sowie ihre Verbrauchsmaterialien.
Die Kosten für das Fremdlabor (594,82€), welche die Zahnärztin in ihrer Hauptrechnung mit eingerechnet und kassiert hat, wurde von ihr nicht zurückerstattet mit dem Hinweis, es stehe meiner Mutter frei, diese Auslagen nach §9 der GOZ bei dem zuständigen Dentallabor einzufordern.
FRAGE:
Ist das jetzt rechtens?
Meine Mutter ist schließlich nur mit der Zahn-ärztin, nicht mit dem Labor ein Vertrags-verhältnis eingegangenen und die Zahnärztin wiederum ein Vertragsverhältnis mit dem Dentallabor.
Die Rechnung des Dentallabors wurde auf den Namen der Zahnärztin ausgestellt, diese hat sie wiederum meiner Mutter in Rechnung gestellt und es wurde auch die Zahlung an sie geleistet.
Muss sich meine Mutter nach all den Unannehmlichkeiten jetzt wirklich auch noch mit dem Dentallabor auseinandersetzen, oder kann sie direkt von der Zahnärztin auch die Laborkosten zurückfordern?
Für die fachmännische Beantwortung dieser Frage wären wir sehr dankbar!
Liebe Grüße
E. Becker
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