Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1: Welches Visum wäre die sinnvollste Art damit sie nun zu mir einreisen darf? Und wie lange dürfte sie hier bleiben wenn wir noch nicht verheiratet wären? Sollte ich eine Verpflichtungserklärung abgeben? Ihr Bruder ist seit 15 Jahren in Deutschland, da er eine Deutsche Frau geheiratet hat. Er hat somit die deutsche Staatsbürgerschaft. Wäre dies auch von Vorteil oder eher un relevant?
Die sinnvollste Art wäre ein Heiratsvisum. Hierzu müssen Sie allerdings in der Tat eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche kann auch von einem Dritten abgegeben werden. Dies wäre der einfachste weg, da nach der Hochzeit Ihre Verlobte nicht ausreisn müsste und gleich im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug beantragen könnte.
Die Tatsache, dass der Bruder bereits im Bundesgebiet wohnhaft ist, ist irrelevant.
Frage 2: Welche Dokumente benötigt Sie für eine Hochzeit in Deutschland? Wer oder wo übersetzt diese Dokumente ins Deutsch?
Die benötigten Unterlagen finden Sie unter folgendem Link Überschrift: erforderliche Unterlagen
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Eheschliessung+mit+einer+oder+einem+auslaendischen+Staatsangehoerigen+anmelden-190-leistung-0
Die Übersetzung fremdsprachiger Dokumente muss durch einen vereidigten Dolmetscher erfolgen. Darüberhinaus muss die Scheidungsurkunde Ihrer Ehefrau in Deutschland anerkannt werden, je nach Bundesland ist in der Regel das örtliche Oberlandesgericht zuständig.
Frage 3: Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung. Zu Anfangs brauch sie ja eine Reisekrankenversicherung. Wie ist dies wenn wir verheirateten sind. Ist sie dann über mich in der gesetzlichen Krankenkasse Versichert inclusive Sohn?
Sie ist sodann nach der Heirat bei Ihnen Familienversichert, auch der Sohn. Dies müssen Sie natürlich der Krankenkasse anzeigen. Für den Sohn wird aber wahrscheinlich ebenfalls eine Verpflichtungserklärung von Ihnen verlangt.
Frage 4: Ist es günstiger für uns in Kasachstan oder z.B. Dänemark zu Heiraten?
Wenn Sie in Kasachstan heiraten, muss der Antrag auf nationales Visum bei der Deutschen Botschaft/Konsulat in Kasachstan gestellt werden. Das Verfahren dauert in der Regel etwa 3 Monate. Falls Ihre Frau mit einem Schengenvisum einreist und Sie in Dänemark heiraten, muss sie nach Ablauf des Schengenvisums ausreisen und den Antrag auf Erteilung des nationalen Visums ebenafalls bei der Botschaft in Kasachstan beantragen, daher ist die Lösung mit dem Heiratsvisum die einfachste.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Ihre Frau die einfachen Deutschkenntnisse nachweisen muss. A1-Zertifikat bei Goethe Institut oder telc GmbH. Ohne diesen Nachweis ist die Beantragung des Ehegattennachzugs nur in besonderen Härtefällen möglich.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 02.01.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Noch eine Nachfrage zum Heiratsvisum. Ich habe auf der Botschaftsseite in Kasaschtan gelesen das man zur Beantragung des Heiratsvisums ja bereits einen Termin vom deutschen Standesamt vorlegen muss. Dies wäre bei uns ja nicht möglich da ich offiziell noch nicht von meiner Frau geschieden bin. Wäre dann eine andere Visumsart besser? Es geht ja darum das meine Verlobte nun endlich bei mir in Deutschland ist.
Sie schrieben dann noch was von Härtefälle. Ab wann ist was ein Härtefall? Zählt meine wie anfangs erwähnte Behinderung und Bedürftigkeit einer Pflegeperson hinzu?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Härtefall muss in der Person des nachziehenden Ehegatten liegen. Dieser wäre beispielsweise bei Analphabetismus Ihrer Verlobten gegeben oder besonderer Behinderung oder Alter, weshalb der Spracherwerb nicht mehr möglich wäre.
Es ist zwar grundsätzlich möglich auch mit einem Schengen-Visum zu heiraten, allerdings werden Sie kaum alle Behördengänge innerhalb der drei Monate Aufenthalt erledigen können. Ohne den A1-Zertifikat wird die Behörde Ihrer Ehefrau auch keinen Aufenthaltstitel erteilen. Weshalb dieses unabdingbar ist.
Grundsätzlich kann mit jeder Art von Aufenthaltstiteln geheiratet werden, zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Studienzweck,himanitärer Aufenthalt usw. Für Ihr Vorhaben wäre aber das sog. "Heiratsvisum" die unkompliziertere Möglichkeit.
In der Zeit, in der Ihre Scheidung läuft, kann Ihre Verlobte in Kasachstan den A1-Zertifikat erwerben, den Sie ohnehin machen muss.
Viele Grüße
RA Stadnik