Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Gerne gebe ich Ihnen nachfolgend eine Einschätzung über eine mögliche Gestaltung Ihres Projekts auf Basis Ihrer Schilderung verbindlich.
Für die Realisierung Ihres Projekts würde sich meines Erachtens die Gründung einer UG & Co. KG empfehlen. Der Gründungsaufwand wäre vergleichsweise gering (zunächst Gesellschaftsvertrag UG mit not. Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister) und anschließend den KG-Vertrag. Insbesondere vorteilhaft, weil es sich bei der UG & Co. KG um eine Personengesellschaft handelt, sodass Körperschaftssteuer nicht anfällt und durch die Möglichkeit der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer weitere Vorteile ergeben. Zudem behalten Sie wie gewünscht die Kontrolle.
Eine Betriebsaufspaltung wäre an sich nicht nachteilig. Im Falle der Beendigung der Betriebsaufspaltung gibt es verschiedene Wege, dass eine Aufdeckung der stillen Reserven nicht erfolgt, sodass es nicht zur vermuteten hohen Besteuerung kommen würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen ggf. gerne über die Rückfragefunktion erneut zur Verfügung. Kommen Sie auch ggf. für Gesellschaftsvertragsentwürfe gerne über eine Direktanfrage auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.
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