Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Das Urheberrecht hat nachwievor der Fotograf inne, Ihnen wurde nur das Nutzungsrecht übertragen. Das unbeschränkte Nutzungsrecht ist zu unterscheiden vom ausschließlichen oder exklusiven Nutzungsrecht. Dieses wurde Ihnen hier nicht übertragen. Daher darf der Fotograf die Fotos auch weiterverkaufen, den Preis darf er dabei selbst bestimmen. Eine Namensnennung ist nicht verpflichtend, da Sie selbst nicht der Urheber der Bilder sind. Der Schöpfer der auf den Bilder zu sehenden Objekte muss nicht genannt werden.
Solange Sie als Person nicht auf den Bildern mit abgelichtet sind, können Sie dagegen leider nichts unternehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 10.11.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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