Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Aufwendungen für die Bäume und den Zaun können Sie ersetzt bekommen, wenn die entweder notwendig waren oder den Wert des Grundstückes erhöht haben. Dies kann ich leider anhand Ihrer Darstellung nicht beurteilen.
Mit der Verkaufsabsicht müssen Sie sich abfinden, eine Ersitzung ist erst nach 30 Jahren möglich.
Wenn Ihr Grundstück keinen Straßenanschluß hat, haben Sie auch unabhängig von DDR-Recht ein Notwegerecht, d.h. Ihr Grundstück ist so oder so erreichbar. Dieses Notwegerecht kann im Streitfalle vom Gericht festgelegt werden, Sie müßten dann eine sogenannte "Notwegsrente" entrichten.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die Kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Rückfrage vom Fragesteller
21.04.2006 | 07:38
Danke für die Antwort. Es handelt sich um 3 große schöne ertragsreiche Obstbäume (Wertsteigerung ist wohl ansichtssache) sowie einen Zaun, der als Grundstücksabgrenzung zum NAchbarn installiert wurde, der jetzt dieses Grundstück kaufen möchte. Wir haben kleine Kinder und möchten auch aus diesem Grund eine Abgrenzung oder Eingrenzung. Kann ich verlangen, dass jetzt auf Kosten des Nachbarn einer neuer Zaun an der neuen Grenze erbaut wird.
Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21.04.2006 | 20:22
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider ist die kostenlose Nachfragefunktion nur für Verständnisfragen vorgesehen. Ihre Frage berührt einen völlig neuen Sachverhalt und kann daher aufgrund der Regeln des Forums nicht im Rahmen der kostenlosen Nachfrage beantwortet werden. Ich würde mich ansonsten mit rechtlichen Konsequenzen seitens der verehrten Kollegenschaft konfrontiert sehen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber