Sehr geehrte FragestellerIn,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie sollten all die Argumente in den Vordergrund stellen, die aus der Sicht des Kindeswohls gegen den dauerhaften ständigen Wechsel sprechen. Das kann die von Ihnen genannte Kontinuität, im Hinblick auf das Alter Ihres Kindes vor allem bezüglich der Hauptbezugsperson sein. Ein Fünfjähriger tut sich erfahrungsgemäß schwer, wenn er den (bisherigen) hauptsächlich betreuenden Elternteil mehrere Tage lang nicht sieht. Sie können auf die Gegebenheiten in der Wohnung hinweisen, falls beim Vater nicht ausreichend Platz für das Kind ist. Spätestens mit Schulanfang wäre ein eigenes Kinderzimmer, in dem auch ein ruhiger Platz für Hausaufgaben Vorhanden ist, ratsam.
Falls Sie insgesamt weniger arbeiten als der Vater, können Sie auch ins Feld führen, dass bei Ihnen die Betreuungssituation besser ist, also z. B. weniger Fremdbetreuung erforderlich ist. Schließlich können Sie, wenn die Wohnungen nicht sehr nah beieinander liegen, mit dem sonstigen sozialen Umfeld wie Kindergarten, Freunde in der Nachbarschaft, logistischen Problemen bei Hobbys wie Sportvereinen oder ähnlichem argumentieren.
Unter Umständen kann es die Situation entschärfen, wenn Sie dem Vater anbieten, den Umgang angemessen zu erweitern. Möglicherweise kann ein zusätzlicher Nachmittag in der Woche, den Sie ihm anbieten, schon ausreichen, um das sehr problematische Verfahren um das Wechselmodell zu verhindern. In aller Regel verlangen Gerichte eine sehr hohe Übereinstimmung der Eltern und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft für das Wechselmodell, so dass dieses nur in absoluten Ausnahmefällen gegen den Willen eines Elternteils angeordnet wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-