Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn Sie Ihr Einkommen dergestalt absenken, dass Sie unter die JAEG gelangen, werden Sie automatisch und sofort pflichtversichert in der GKV. Da nämlich bei jeder Gehaltsabsenkung zu prüfen ist, ob bei einer vorausschauenden Jahresbetrachtung die JAEG unterschritten wird.
Wenn Sie dann mindestens 12 Monate pflichtversichert waren, können Sie Ihr Entgelt wieder erhöhen und in die freiwillige GKV wechseln.
Grundsätzlich werden für die Bemessung der Beiträge und die Bestimmung der JAEG nur die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit herangezogen, es sei denn die Angestelltentätigkeit ist eine Nebentätigkeit und die selbstständige Tätigkeit ist die Haupttätigkeit. Welche Tätigkeit die Haupttätigkeit ist, bestimmt sich nach wirtschaftlichen Kriterien (welche Tätigkeit erzielt das höhere Entgelt) und zeitlichen Kriterien.
Wenn die Pflichtversicherung endet, weil das Praktikum die Haupttätigkeit ist und Sie dann noch nicht die 12 Monate Pflichtversicherung erreicht haben, rutschen Sie wieder in die PKV.
Sie müssen Ihr Sabbatjahr mit entgeltlichen Praktikum sehr genau planen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen oder mich per E-Mail anschreiben.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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