Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.
Unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen nunmehr wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Frau E Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bezieht. Als Rentnerin wäre Sie zwar an sich versicherungspflichtig in der Deutschen Krankenversicherung der Rentner gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V
. Da Sie jedoch schon sehr lange privat versichert ist, ist Frau E nun auch während des Bezuges der Rente privat krankenversichert. Leider ist eine Rückkehr in eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, auch wenn Frau E nun den Großteil ihrer Zeit in Deutschland verbringen möchte. Denn nach § 6 Abs. 3a SGB V
bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würden, dennoch versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Eine Rückkehr in die GKV hätte daher vor dem 55. Lebensjahr passieren müssen.
Ob die spanische PKV die Behandlung in Deutschland übernehmen muss, kann ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages von Frau E nicht beurteilt werden. Hier sollte eventuell bei der spanischen Versicherung nachgefragt werden. Grundsätzlich darf ein Versicherter sich auch im Ausland behandeln lassen, jedoch muss die ausländische Versicherung nur die Kosten übernehmen, die bei einer Behandlung im eigenen Land entstehen würden.
Auch ob ein Wechsel von der spanischen DKV in die deutsche DKV ohne weiteres möglich ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Da es sich bei der spanischen DKV aber um eine Tochtergesellschaft der deutschen DKV handelt, sehe ich hier durchaus gute Chancen. Dies sollten Sie bei der deutschen DKV erfragen. Sollte dies aber nicht möglich sein, dürfte es aufgrund des Alters und der Erkrankung von Frau E schwierig sein, eine private Krankenversicherung zu finden, die Frau E versichert.
Der Höchstbeitrag in der PKV im Rentenalter ist auch auf den Höchstsatz der gesetzlich Versicherten begrenzt. Dies bedeutet, dass Frau E dann in der PKV nicht mehr zahlen müsste, als ein Versicherter in der GKV. Denn hierfür hat die Versicherung über die Jahre Altersrückstellungen bilden müssen.
Der Basistarif sollte nur die allerletzte Wahl sein, da Versicherte im Basistarif hierzulande als Versicherte dritter Klasse gelten.
Ich wünsche Frau E alles Gute und viel Erfolg!
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, dürfen Sie gerne die Nachfragemöglichkeit nutzen. Wenn Sie zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 10.02.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Bellmann,
vielen Dank für Ihre hilfreiche und ausführliche Antwort, gern werde ich zeitnah eine entsprechend positive Bewertung durchführen;
vorab hätte ich jedoch noch Rückfragen, insbesondere da es einen neuen Stand gibt.
Zu Ihrer Frage, ja, Frau E bezieht Rente aus der Deutschen Rentenversicherung und ist auch hier gemeldet.
Die Anfrage ob ein Wechsel in die deutsche DKV möglich ist, wurde vom entsprechenden Sachbearbeiter nicht eindeutig und leider nicht schriftlich beantwortet, es wurde Ihr jedoch abgeraten und statt dessen zum Basistarif der DKV geraten.
Gern hätte Frau E Ihre Anregung, also die Übernahme in die deutsche DKV statt der Wahl eines Basistarifs anzustreben, gefolgt; jedoch wird dies scheinbar seitens der Krankenkasse nicht bevorzugt !
Die Antragsstellung zum DKV-Basistarif wird durch eine eigene Abteilung bearbeitet welche nur per Hotline erreichbar ist; 3-4 Tage lang hat Frau E regelmäßig und erfolglos versucht telefonisch Kontakt mit dieser Abteilung aufzunehmen.
Die frühere bzw. letzte deutsche PKV war die Barmenia, welche Frau E 1996 oder 1998 verlassen hat; unglücklicherweise scheinen Ihr keine Belege oder kein Vertrag mehr vorzuliegen. Ebenso behauptet die Barmenia keine Unterlagen mehr zu besitzen und erwartet, daß die DKV Frau E aufnimmt, da dies ja die "letzte" bzw. aktuelle Versicherung ist.
Die Zusendung entsprechender Antragsunterlagen zum Basistarif der Barmenia wurde Frau E avisiiert, liegen jedoch seit mehreren Tage nicht vor.
Eine Verzögerung auf dem Postweg ist natürlich denkbar, eine Verzögerung seitens der Versicherung scheint mir jedoch wahrscheinlicher.
Unglücklicherweise drängt die Zeit, da eine privat bezahlte Untersuchung bei einem deutschen Arzt schon ein signifikanter Wachstum des Tumors aufgezeigt hat. Was wären nun nach Ihrer Erfahrung die möglichen Optionen bzw. der schnellste und verläßlichste nächste Schritt, insbesondere um diese Dead-Lock Situation aufzulösen ?
Gibt es die Möglichkeit einer "Zwischenversicherung" oder die Rechnungen vorerst privat zu zahlen ? Welche Garantie hätte man, daß nach der Lösung der Streitigkeiten der Versicherungen, also wenn die Basistarif-Versicherung abgeschlossen wurde, die Privat-Ausgaben übernommen werden; schliesslich werden diese ja dann zeitlich vor dem Versicherungsbeginn liegen !?
Darf ich nochmal an meine vorherige Frage <Zitat-Anfang> Kann man in zwei europäischen Ländern "normal" versichert sein, d.h. ohne zwei Krankenkassen-Versicherungen zahlen zu müssen oder ohne eine Auslandskrankenversicherung zu nehmen, welche sowieso nur eingeschränkt haften und auch zeitlich nur stark eingeschränkt gültig sind ? <Zitat-Ende> erinnern, oder gibt es dazu aktuelle keine klare Antwort, da es noch keine EU-Bestimmungen gibt ?
Beste Grüße AN
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank, dass Sie von der Möglichkeit der Nachfrage Gebrauch machen.
Die Aussage des Sachbearbeiters "es wurde Ihr jedoch abgeraten und statt dessen zum Basistarif der DKV geraten" hat mich etwas stutzig gemacht, da diese Aussagen den Eindruck vermittelt, dass es grundsätzlich schon möglich wäre, man Frau E. aber abwimmeln wollte. Daher habe ich selbst noch einmal bei der DKV angerufen und allgemein nachgefragt. Danach ist es leider nicht möglich, direkt von der DKV in Spanien zur DKV in Deutschland zu wechseln. Es muss in Deutschland ein neuer Antrag hestellt werden mit allen Nachteilen wie Gesundheitsprüfung und Wartezeit von 3 Monaten.
Es bleibt jedoch noch die Möglichkeit, dass die spanische DKV die Kosten der Bahndlung in Deutschland übernimmt. Denn grundsätzlich besteht Versicherungsschutz in ganz Europa und zwar unbegrenzt. In Deutschland ergibt sich dies aus Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK). Dort steht in § 1 Abs. 4 S.1: "Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa."
Des weiteren gibt es nach § 1 Abs. 5 der MB/KK gar die Möglichkeit, auch bei einer Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes europäisches Land den Vertrag beizubehalten. Die Bestimmung lautet: "Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte."
Leider kenne ich die Versicherungsbedingungen des Vertrages der Frau E. nicht. Jedoch sollte der Versicherungsschutz in ganz Europa auch in Spanien gelten. Es ist also durchaus möglich, in zwei Ländern bzw. in ganz Europa versichert zu sein. Frau E. sollte daher unbedingt zunächst noch einmal bei der spanischen DKV die Kostenübernahme erfragen. Dies wäre sicher auch die schnellste Möglichkeit.
Sollte die Weiterführung der spanischen DKV und die Kostenübernahme dennoch nicht möglich sein, bliebe nur noch der Basistarif einer deutschen privaten Krankenversicherung. Da diese Beiträge für die Versicherungsunternehmen nicht sonderlich attraktiv sind sind, versuchen diese die Anfragenden abzuwimmeln. Es besteht aber Kontrahierungszwang im Basistarif der PKV. Die gewählte Versicherung MUSS Frau E. im Basistarif versichern. Frau E. sollte daher auf einen Vertragsabschluss bestehen, sofern dies wirklich erforderlich sein sollte. Die Versicherung beginnt aber nicht vor der Zustellung des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung der Versicherung. Zudem gilt ein anderes Abrechnungssystem. Zunächst gezahlte Privatrechnungen könnten daher später nicht ersetzt werden.
Wie oben aber dargelegt, bestehen gute Chancen, dass die spanische DKV die Kosten der Behanldung zu übernehmen hat.
Ich wünsche Frau E. noch einmal alles Gute und viel Erfolg! Bei weiteren Fragen können Sie mich gern über mein Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann
Rechtsanwältin