Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Diese darf ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und des Einsatzes wie folgt beantworten:
Ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im Rahmen eines bestehenden Angestelltenverhältnisses grundsätzlich nur möglich und sogar vorgeschrieben, wenn sie ein volles Kalenderjahr ein Einkommen beziehen, das unterhalb der sog. Pflichtversicherungsgrenze liegt (derzeit 53.550 Euro jährlich, auf den Monat bezogen wären das 4.462,50 Euro). In diesem Fall wären Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Es hängt also von Ihren Einkommensverhältnissen ab.
Da Sie aber erwähnen, dass Sie für den Zeitraum Ihrer Auslandsabwesenheit eine Anwartschaftsversicherung bei Ihrer alten PKV abgeschlossen haben, gehe ich davon aus, dass Sie ohne weitere Gesundheitsprüfung die PKV zu den alten Konditionen weiterführen können. Dies ist nämlich in der Regel der Zweck einer solcher Anwartschaftsversicherung. Sicherheitshalber sollten Sie die genauen Konditionen aber nochmals in den Vertragsunterlagen prüfen. Hierzu kann Ihnen ggf. auch Ihr Versicherungsvertreter Auskunft geben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit Ihre Frage beantworten. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass auch schon eine kleine Änderung oder Ergänzung des Sachverhalts zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich wünsche Ihnen bereits jetzt ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Tanja Stanossek, LL.M. (UCLA)
Rechtsanwältin
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