Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für die Rückkehr in die GKV ist die Höhe Ihres Jahresarbeitsentgelts. Sinkt Ihr in 2016 zu erwartendes Jahresarbeitsentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze, dann werden Sie wieder in der GKV versicherungspflichtig. Dies gilt dann ab dem 1.1.16. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das bescheinigen. Die PKV müssen Sie kündigen. Dies muss bis spätestens drei Monate nach Entstehen der Versicherungspflicht in der GKV geschehen.
Sind Sie aufgrund des reduzierten Einkommens in 2016 unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen und waren Sie durchgehend 12 Monate pflichtversichert, dann können Sie freiwillig in der GKV bleiben, auch wenn Ihr Jahresarbeitsentgelt ab 2017 wieder über die Versicherungspflichtgrenze steigt.
Sollte Ihr für 2016 zu erwartendes Jahresarbeitsentgelt nicht unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, da Sie nur ein paar Monate geringer verdienen und dadurch der Jahresbetrag sich nicht soweit reduziert, dass Sie weniger als € 56.250 brutto verdienen, ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
Gleiches gilt, wenn Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht in der GKV haben befreien lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 08.02.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen