Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Generell haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Sie sollten Ihren und den Schaden des Eigentümers der Wohnung im 3. Stock gegenüber den Hermes Mitarbeitern, die den Anschluß hergestellt haben,und gegenüber der Hermes Logistik Gruppe geltend machen. Diese haften als Gesamtschuldner. Daneben würde ich Ihnen auch empfehlen, den Schaden gegenüber Otto Versand geltend zu machen, weil Otto Ihr Vertragspartner ist.
Hermes Logistik wird die Angelegenheit voraussichtlich ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden, die sowohl Ihren Schaden als auch den des Eigentümers der Wohnung im 3. Stock regulieren muß.
Zusätzlich empfehle ich Ihnen,Ihre Hausratversicherung zu informieren sofern Ihr Hausrat durch die Überschwemmung in der Küche (z.B. Küchenschränke) beschädigt wurde. Auch informieren Sie vorsichtshalber Ihre Privathaftpflichtversicherung. Diese wäre, wenn Sie an dem Schaden Mitverschulden hätten, den Schaden des Eigentümers im 3. Stock tragen. Es kann nämlich sein, dass die Betriebshaftpflichtversicherung der Hermes Logistik Ihnen gegenüber versucht, ein Mitverschulden wegen mangelnder Überwachung zu konstruieren. Dies ist in Fällen wie dem Ihren keine Seltenheit. Für diesen Fall macht es daher bereits jetzt Sinn, Ihre Versicherungen vorsichtshalber zu informieren, damit man Ihnen nicht vorwerfen kann, dass Sie Anzeigepflichten gegenüber Ihrer Versicherung verletzt haben.
Normalerweise schicken die Versicherer Sachverständige zur Schätzung des Schadens raus, die dann nach Begutachtung auch in Rücksprache mit Ihnen bzw. dem Eigentümer aus dem 3. Stock Unternehmen zur Beseitigung des Schadens beauftragen. Im Hinblick auf beschädigten Hausrat des Eigentümers/Mieters der Wohnung im 3. Stock wird der Zeitwert ersetzt.
Ausreichend ist zunächst, den Schaden Hermes, deren Mitarbeiter, Otto Versand und vorsichtshalber Ihren Versicherungen anzuzeigen. Die Versicherungen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
LL.M. Versicherungsrecht