Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der Waschraum als auch die Zu- und Ableitungen stellen Gemeinschaftseigentum dar. Zwar sind Sie berechtigt den Wasseranschluss bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf llerdings der Zustimmiung des Verwalters.
2. Die Nutzung als Zapfstelle für die benachbarte Baustelle geht über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus. So wird die Gemeinschaft mit höheren Kosten zunächst belastet, auch wenn sie diese an Sie weiterleitet. Jedenfalls tritt die Gemeinschaft in Vorleistung.
3. Da Sie bereits eine Zusage gegenüber den Bauarbeitern gemacht haben, empfehle ich den Hausverwalter zu informieren und ihm zu schildern, dass der konkrete Verbrauch gemessen wird. Sollte der Verwalter mit der Nutzung durch die Bauarbeiter nicht einverstanden sein, müßte der aktuelle Zählerstand abgelesen und abgerechnet werden und eine weitere Nutzung der Zapfstelle beendet werden. Ich gehe aber davon aus, dass seitens des Verwalters nichts gegen die Nutzung durch die Bauarbeiter spricht, wenn der Verbrauch ordnungsgemäß erfasst wird.
Vorsorglich sollten Sie klären, wer Empfänger der Abrechnung für das verbrauchte Wasser ist
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 10.08.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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10.08.2017
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09:19
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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