Sehr geehrter Fragesteller,
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht verheiratet sind und dass Sie einen eigenen Haushalt führen, also nicht bei Ihrer Mutter leben.
Zunächst einmal wäre zu prüfen, ob Ihre Mutter Ihnen gegenüber überhaupt zu Unterhalt verpflichtet ist, was z.B. dann nicht der Fall ist, wenn Sie arbeitsfähig sind, Ihren Unterhalt also theoretisch selbst bestreiten könnten.
Vorausgesetzt, dies ist nicht der Fall, sieht die Düsseldorfer Tabelle einen Selbstbehalt von 1100,00 EUR monatlich gegenüber volljährigen Kindern vor. Darin enthalten ist eine Warmmiete bis 450,00 EUR.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält jedoch keine Konstellation für den hier vorliegenden Sachverhalt, Mutter 68, Rentnerin, Kind 42 Jahre.
Aufgrund sowohl Ihres wie des Alters Ihrer Mutter ist der Selbstbehalt Ihrer Mutter sicherlich angemessen um 25% zu erhöhen so dass Sie davon ausgehen können, dass Ihre Mutter Ihnen gegenüber aus dem Rentenbezug wohl nicht zum Unterhalt herangezogen werden wird.
Vermögen bis 25000,00 EUR gehört in jedem Fall zum Schonvermögen und muss nicht verwertet werden. Soweit Ihre Mutter Vermögen auf den Lebensgefährten übertragen hat, steht ihr dieses ohnehin nicht zur Verfügung, der Lebensgefährte Ihrer Mutter ist Ihnen gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Von den von Ihnen aufgelisteten Beträgen können folgende Beträge nicht berücksichtigt werden:
Strom Beleg 31,00 Euro (ist im Selbstbehalt enthalten)
Sparkonto Beleg 100,00 Euro
Citibank Beleg 29,80 Euro (wird nur berücksichtigt, wenn es sich hier um einen Kredit handelt)
Spenden,Tierrettung kein Beleg 5,00 Euro
Medikamente, kein Beleg 5,00 Euro Monatlich (sind im Selbstbehalt enthalten)
Taschengeld für 2 Enkelkinder kein Beleg 50,00 Euro (freiwillige Leistung, die nicht zu Lasten der möglichen Unterhaltsverpflichtung gehen kann)
Schlimmstenfalls sähe für Ihre Mutter die Berechnung wie folgt aus:
Rente 1386,00 EUR abzüglich Mindestselbstbehalt (1100,00 EUR) = 286,00 EUR / hiervon die Hälfte würde als Unterhaltszahlung gefordert, also 143,00 EUR monatlich.
Ich würde Ihrer Mutter, sollte Sie einen Unterhaltsbescheid erhalten, jedoch raten umgehend Widerspruch einzulegen und den Bescheid im Detail durch einen RA vor Ort prüfen zu lassen, da wie gesagt angesichts des hohen Alters der Selbstbehalt meines Erachtens zu erhöhen ist.
Mit freundlichem Gruss
RAin Lausch