Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Als Auszubildende unterliegen Sie dem Kündigungsschutz des § 22 BBiG. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis danach nur gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist oder von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Wenn gegen Sie als Beschuldigte in einem Strafverfahren ermittelt wird, sollten Sie sich bis auf weiteres nicht gegenüber der Polizei äußern und einen Rechtsanwalt zu Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Im Rahmen der Strafverteidigung kann Ihr Rechtsanwalt dann Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Dadurch wird bekannt, wer welche Vorwürfe im Hinblick auf Ihre Beteiligung gegenüber der Polizei erhoben hat. Von einer Gegenanzeige "ins Blaue hinein" rate ich ab; eine solche ist in Ihrer Situation m.E. erst sinnvoll, wenn bekannt ist, was die Kollegen Ihnen vorwerfen. Unter Umständen würden könnten mit einer voreiligen Gegenanzeige sogar Angaben gemacht werden, die sich im Zusammenhang mit weiteren Aussagen als nachteilig herausstellen können.
Um ggf. an bisheriger Stelle weiter arbeiten zu können, sollten Sie dem Arbeitgeber schriftlich Ihre Arbeitskraft anbieten. Sie erhalten dadurch u.U. auch Ihre Ansprüche auf Verzugslohn.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt