Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Was einen eventuellen Anspruch wegen des investierten Materials angeht, so besteht Ihnen gegenüber kein Anspruch. Wie Sie den Sachverhalt beschreiben, gibt es keine Vereinbarung darüber, dass Sie Ihrem Exfreund für die geleistete Arbeit bzw. das Material etwas bezahlen sollten. Aus diesem Grund hat Ihr Exfreund Ihnen gegenüber weder einen Anspruch wegen des Materials noch wegen der investierten Arbeit. Allenfalls in Frage käme ein solcher Anspruch Ihrem Vater gegenüber, da er Eigentümer des Grundstücks ist. Dies kann aber anhand des hier geschilderten Sachverhalts nicht abschließend beantwortet werden. Ob Ihr Exfreund sich aber überhaupt an diesen halten würde, ist ungewiss. Ihnen gegenüber besteht jedenfalls kein Anspruch.
Was den KFZ-Schaden angeht, so hat Ihr Exfreund ebenfalls keinen Schadensersatzanspruch Ihnen gegenüber, da Sie den Unfall nicht schuldhaft verursacht haben. Alleine die Tatsache, dass die Versicherung nicht bezahlt hat, führt nicht dazu, dass Sie für den Schaden haften.
Ich hoffe, mit meiner Antwort zu Ihrer Beruhigung beigetragen zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit!
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de