Warenrücksendung/Rückgaberecht bei Online-Kauf
11.11.2013 20:20 |
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Ende August diesen Jahres bestellte ich bei einem Online-Versandhandel Ersatzteile für eine Motorrad-Reparatur. Nachdem die Ware angekommen war, stellte ich fest, dass beim zu reparierenden Motorrad das zu ersetzende Teil nicht mit dem gelieferten Teil kompatibel war. Aus diesem Grund machte ich von meine Rückgaberecht Gebrauch.
Ich sandte die Ware also weniger als eine Woche nach Erhalt per Einwurfeinschreiben zurück an den Händler. Nach dem dieser keine Reaktion auf die Rücksendung zeigte, kontaktierte ich ihn per e-mail und versuchte den Status meiner Rücksendung zu erfragen. Dieser behauptete dass der Artikel nie bei ihm eingetroffen sei.
Eine Nachfrage bei der Deutschen Post AG ergab, dass das Einschreiben wohl zugestellt sei, aber allerdings persönlich übergeben wurde. Ein Name wurde mir dabei ebenfalls genannt. Mit dieser Information kontaktierte ich nun wieder den Verkäufer, doch dieser behauptete dass diese Person bei ihm völlig unbekannt sei und verweigerte jegliche Zahlung oder weitere Nachforschungen.
Nachdem auch bei der Post kein Nachforschungsantrag gestellt werden kann - der Brief ist ja nach deren Definition ordnungsgemäß zugestellt - stecke ich ein wenig in der Sackgasse. Meiner Auffassung nach ist der Verkäufer verpflichtet mir den Betrag zu erstatten, da er nach
§ 357 Abs. 2 S. 2 BGB bei einem Verlust der Rücksendung haftet.
Ist diese Annahme richtig und wie kann ich nun weiter vorgehen um zu meinem Recht zu kommen bzw. wie kann weiter vorgegangen werden. Es ist mir auch daran gelegen die Sache aufzuklären, denn irgendeine Person hat sich widerrechtlich diese Sache angeeignet.