Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten dem Gesichtspunkt, wie die bestellte Ware zu Ihnen kommt, also der Abwicklung auch der Zoll- und Einfuhrformalitäten die nötige Aufmerksamkeit entgegenbringen.
Zuerst müssen Sie diese Aufgabe vertraglich regeln. Verkauft der Verkäufer mit der Incoterm-Klausel DDP (= Delivered Duty Paid = verzollt und versteuert) oder nicht?
Wenn ja, dann können Sie sich zurücklehnen. Der Verkäufer wird alles regeln.
Wenn nein, dann müssen Sie die Ware verzollen. Ganz wichtig ist, dass der Inhalt ehrlich und vom Verkäufer mit den richtigen Warennummern (Zolltarifnummern oder auch Codenummern) und nach Art und Umfang zutreffend bezeichnet ist. Dann wird sich der Zoll bei Ihnen melden. Wenn es keine klaren Angaben zur Ware gibt, wird der Zoll die Sendung öffnen und nachprüfen.
Schneller geht es, wenn Sie eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) verwenden und die Warensendung vorab anmelden. Diese EORI-Nummer wird in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergeben und ist eine einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient.
Fazit: Viel falsch machen können Sie nicht. Solange die Angaben zum Wareninhalt dem tatsächlichen Wareninhalt entsprechen und Sie das Geschäft nicht verschleiernd als Geschenk etc. ausgeben, wird der Zoll Sie "anleiten". Sie können aber durch Besorgung einer EORI-Nummer und eine frühzeitige Zollanmeldung die Abfertigung deutlich beschleunigen.
Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hauke Hagena
Rechtsanwalt / Steuerberater
Antwort
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Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Ich möchte ja gerade nichts verschleiern, weshalb ich diese Anfrage gemacht habe :-)
Sofern der Zoll sich von sich aus meldet, ist alles in Ordnung. Was aber, wenn die Sendung vom Versender mangels Wissen möglicherweise falsch aufgegeben wurde? Dann muss ich wohl nachträglich direkt auf den Zoll zugehen?
Richtig. Wenn der Versender die Ware als Geschenksendung etc. deklariert, dann müssten Sie nachträglich zum Zoll.
Sie können aber auch schon vorher Kontakt zum Zoll aufnehmen. Die Beamten dort sind eigentlich immer sehr hilfreich, weil sie die Kompliziertheit und Komplexität des Zoll- und Außenhandelsrechts selber kennen. Und wenn Sie als Unternehmensgründer oder nebenberuflicher Kaufmann davon noch keine rechte Ahnung haben, helfen sie dort gerne. Und mit der Kontaktaufnahme bekunden Sie nach außen zudem, dass Sie sich rechtstreu verhalten wollen.