Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben die rechtlichen Auswirkungen und Beurteilungen weitgehend richtig erfaßt.
Zu a):
Sie können lediglich schreiben, daß der Käufer kein Rücktrittsrecht hat und die Rückerstattung des Kaufpreises nicht beanspruchen kann. Zusätzlich können und sollten Sie die rechtliche Lage und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht wiederholen und die aus Ihrer Sicht fehlerhaften Behauptungen des Gegners zurückweisen.
Zu b):
In der Tat würde sich durch eine Einstufung als gewerblicher Verkäufer alles ändern. Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer und damit als Unternehmer anzusehen sind, hat der Gegner ein Rücktrittsrecht und das Versandrisiko wird dann bei Ihnen liegen.
Wenn ein Gericht Sie als Unternehmer einstuft und der Käufer sein Rücktrittsrecht fristgerecht ausübt, müssen Sie den Kaufpreis
zurückerstatten.
Gerichtsort einer Klage des Käufers gegen Sie wäre bei Ihnen.
Die Einstufung als privater oder gewerblicher Verkäufer ist in Ihrer Größenordnung stets ein gewissens Glücksspiel. Sollte es zu einem Prozeß kommen, sollten Sie betonen, daß Sie lediglich alte Sachen abstoßen und nicht auf Gewinn abzielen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.