Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst wäre es sehr sehr gut, wenn Sie mir den Bebauungsplan konkret benennen könnten, gegebenenfalls einen Link oder mir die Datei mit dem Bebauungsplan schicken könnten, da Ihre Frage konkret anhand dessen zu prüfen wäre, vielen Dank.
Ansonsten könnten Sie mir vielleicht ein Namen des Bebauungsplanes schicken, dann kann ich selbst im Internet versuchen, den herauszufinden und mir die Datei zu beschaffen, was heute jedenfalls bei neueren Bebauungsplänen möglich ist.
Zur Sache selbst führe ich folgendes aus:
Unabhängig davon, was Ihre Nachbarn gemacht haben, enthält ein Bebauungsplan häufig auch Festsetzungen hinsichtlich Zäunen und so weiter, also nicht lebende Einfriedungen.
Während dessen das bayerische Nachbarrecht im AGBGB Bayern und das BGB auf Bundesebene keine weiteren Regelung zu Zäunen enthalten, gibt es Vorgaben in der Landesbauordnung, die aber eben von dem jeweiligen Bebauungsplan überlagert werden können.
Nach Art. 57 - Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen - gilt
"(1) Verfahrensfrei sind
7.
folgende Mauern und Einfriedungen:
a)
Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich,
Davon weicht also der Bebauungsplan mit der Höhe bis zu 1 m ab.
Jetzt ist es an dieser Stelle wichtig, den Bebauungsplan zu kennen, da dieser auch Abstandsflächen festsetzen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 3 der Bayerischen Landesbauordnung keine Abstandsfläche notwendig ist, was Einfriedungen anbelangt. Diese können also auch an der Grenze stehen.
Nach meiner Ersteinschätzung spricht nichts dagegen, einen Zaun mit einer Hecke zu verbinden, sofern die Höhe bis zu 1 m eingehalten ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen