Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Hier ist die höchstrichterliche Rechtsprechung sehr eindeutig.
Sofern eine nicht renovierte Wohnung übernommen wurde, muss diese beim Auszug auch nicht renoviert werden.
Diesbezüglich ist eine Klausel im Mietvertrag unwirksam.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
17. September 2022
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14:33
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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