Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben hier Recht, dass eine solche "Nacheinander-Ziehung" dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, wobei dieser bereits durch die Trennung zwischen "Einheimische" (hier ist die Definition schon fraglich) und "Auswärtige" dieser Aspekt berührt sein dürfte.
Das Verfahren müsste daher in der Form durchgeführt werden, vom letzten Aspekt mal abgesehen, dass die Gesamtgrundstücke stets nacheinander gezogen werden müssten, sprich das erste Grundstück an einen "Einheimischen", das nächste an einen "Auswärtigen" usw., da sonst die Einheimischen bevorteilt würden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 08.05.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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