Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Satzung schreibt einen dreiköpfigen Vorstand vor. Um diesem formellen Kriterium gerecht zu werden, kann auf einer neuen Mitgliederversammlung ein weiterer Vorstand gewählt werden.
Ggf. könnte ein neuer Kandidat ausprobiert werden.
Denkbar wäre auch die Bestellung eines gerichtlich bestellten Notvorstandes. Dieser kostet aber Geld.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
31. März 2022
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23:10
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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