Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Ihrer Frage: Ist das nicht ein HÄRTEFALL? Kann man mich wirklich dazu auffordern in dieser kurzen Zeit so viel zu bezahlen?
Folgende Möglichkeiten gibt es: Stundung, Ratenzahlung, Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Im Einzelnen:
In Ihrem Fall ist das FA nach § 37 Einkommensteuergesetz zutreffend vorgegangen.
§ 37 Einkommensteuergesetz (https://dejure.org/gesetze/EStG/37.html)
Einkommensteuer-Vorauszahlung
Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahres begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht. Das Finanzamt kann bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden 15. Kalendermonats die Vorauszahlungen an die Einkommensteuer anpassen, die sich für den Veranlagungszeitraum voraussichtlich ergeben wird.
Bei einer nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen ist die letzte Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum anzupassen. Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids zu entrichten.
Da Sie gegen den Vorauszahlungsbescheid keinen Einspruch erhoben haben, ist er bestandkräftig geworden. Folgende Möglichkeiten gibt es dennoch: Stundung, Ratenzahlung, Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Idealerweise beantragen Sie (schriftlich) eine Herabsetzung hilfsweise Stundung hilfsweise Ratenzahlung. Die Begründung soll die Umstände beinhalten, z.B. Sie können das Geld nicht aufbringen und würden dadurch Ihre Existenz gefährden, Sie haben im 2014 geringerere Umsätze erzielt im Vergleich zu 2013. Dazu machen Sie eine einfache Berechnung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen