Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Eine Erteilung der Fahrerlaubnis unter dem Vorbehalt, dass Sie die Abstinenznachweise erst später vorlegen, ist nicht möglich. Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis erst zurück, wenn Sie die geforderten Nachweise und die erfolgreich absolvierte MPU vorlegen können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
18. Juni 2012
|
18:08
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht