Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen zu der Vorladung nicht erscheinen und sollten stattdessen erst einmal einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Dieser kann dann prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Ob Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr ist, wird davon abhängen, ob man Ihnen regelmäßigen Konsum nachweisen kann. Auch dies wird sich erst nach Akteneinsicht feststellen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne stehe ich Ihnen auch für eine weitere Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen