Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Das beste, was A tun kann und sollte, ist, die Aussage zu verweigern, und keine Angaben zur Sache zu machen.
Nicht bei der Polizei, und auch nicht im Rahmen einer eventuellen Durchsuchung.
Wichtig ist, hier über einen Verteidiger Akteneinsicht zu beantragen, um die Beweislage zu "checken".
Ob man A an der Arbeit aufsucht, kann schlecht beurteilt werden, dies ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit; aber auch dann müsste A sich nicht äußern.
Wie das Verfahren dann endet, hängt davon ab, und was man A nachweisen kann. Handelt es sich um eine geringe Menge, oder nicht? Hat A nur konsumiert, oder gehandelt? Um wie viele Taten handelt es sich? Das alles sind Erwägungen, die man anstellen muss, wenn es um das Strafmaß geht.
Ich kann A also im Moment tatsächlich nur raten, abzuwarten, und zu schweigen, dazu, frühzeitig einen Verteidiger zu beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.
Ich wünsche Ihnen bzw. "A" alles Gute, und viel Erfolg!
Beste Grüße,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
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Vielen Dank für ihre schnelle und kompetente Antwort ?
Also wäre es das schlauste wenn A morgen die Polizei telefonisch kontaktiert mit dem hinweiß den terminierten Termin für Montag freundlich abzusagen inklusive dem hinweiß keine Angaben zu dem Sachverhalt zu äußern? Und dann direkt auflegen um ein Dialog zu vermeiden ?
Falls man sie noch eine weitere Frage stellen dürfte, wie schätzen sie die Lage mit der Führerscheinstelle ein da A noch Probezeit hat ?
Bleiben Sie gesund !
Vielen Dank
Ich empfehle A am Montag direkt einen Rechtsanwalt anzurufen bzgl der Akteneinsicht
Hallo und guten Tag,
ja, in der Tat wär A zu raten, telefonisch den Termin abzusagen, und sich auf keine weitere Diskussion einzulassen.
Was die Führerschein-Maßnahmen angeht, muss man abwarten, was genau A nachgewiesen werden kann. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so ist davon auszugehen, dass A als "ungeeignet" zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird, und eine MPU angeordnet wird. Aber das ist jetzt reine Spekulation.
Ich drücke ihm jedenfalls die Daumen, alles Gute, und beste Grüße,
RAin Müller