Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Das Vorkaufsrecht kann nur durch den Mieter ausgeübt werden. Soweit Ihre Lebensgefährtin keine Mitmieterin ist, besteht hier kein Vorkaufsrecht zugunsten der Lebensgefährtin.
2. Insoweit wäre denkbar, das Ihre Lebensgefährtin in das Mietverhältnis eintritt und damit auch ein Vorkaufsrecht ausüben kann. Allerdings ist dies nur möglich, wenn Ihre Lebensgefährtin auch tatsächlich in der Wohnung wohnt.
3. Alternativ wäre denkbar, dass Sie Alleineigentümer werden, zugunsten Ihrer Lebensgefährtin als Sicherung für ihren finanziellen Beitrag eine Grundschuld eintragen. Ihre Lebensgefährtin könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt einen Miteigentumsanteil übertragen bekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 13.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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