Vorgezogene Vorstandswahlen statt Abberufung durch Mitgliederversammlung?
13.11.2013 21:03
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Unser Vorstand besteht gemäß Satzung aus fünf gleichberechtigten Personen (es gibt also keinen BGB- und erweiterten Vorstand), von denen jeweils zwei zusammen den Verein nach außen vertreten dürfen. Nachdem es intern Streit gab und die fünfte Person ihr Aufgabengebiet auch nicht verlässlich abdeckt, möchten vier der fünf nicht mehr weiter mit der fünften Person zusammenarbeiten; einen freiwilligen Rücktritt lehnt diese Person aber ab. Treten die übrigen vier gleichzeitig zurück ist der Verein nicht mehr handlungsfähig, und es müsste auf entsprechenden Antrag hin ein Notvorstand vom Gericht bestellt werden. Das würden wir im Vereinsinteresse gerne vermeiden.
Gemäß Satzung ist der (ausschließlich ehrenamtliche) Vorstand für ein Jahr gewählt und bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Eine Abberufung ist jederzeit durch die Mitgliederversammlung (MV) möglich mit 2/3 der abgegebenen Stimmen.
Fragen
(1) Können wir - ohne dass jemand zurücktritt - eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, auf der alle fünf Vorstandsposten neu besetzt werden? Einen entsprechenden Beschluss könnten wir auf einer Vorstandssitzung mit 4/5 Stimmen treffen.
(2) Wenn ein Notvorstand eine solche MV einberuft, werden dann nur die vier vakanten Ämter per Wahl nachbesetzt, oder wird der gesamte Vorstand neu gewählt?
(3) Berufen wir eine außerordentliche MV mit dem Tagesordnungspunkt "Abberufung von Person XY aus dem Vorstand" ein, ist es dann richtig, dass bei der Abstimmung zu diesem TOP die vier Vorstände mitstimmen dürfen, die betroffene fünfte Person aber nicht?