Vorgehensweise und Inhalt Ehevertrag
| 20. Februar 2008 13:28
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor unserer Heirat im Jahr 2007 haben wir ein Haus günstig ersteigert (37.000 Euro) und sind noch in der Renovierungsphase. Das Haus steht 50/50 auf beide Namen.
Das Startkapital kam von mir, sowie weitere Sondertilgungen.
(bis jetzt 30.000 Euro, bald 35.000 Euro)
Mein Partner hat lediglich eine Rechnung in Höhe von 5.000 Euro beglichen.
Die regelmäßigen Tilgungen haben wir beide vorgenommen.
Die Tilgungen habe ich alle, bis auf 10.000 Euro vor der Heirat vorgenommen. Nach der Heirat habe ich nochmals 10.000 Euro als Sondertilgung vorgenommen.
Nun möchten wir im Nachhineine einen Ehevertrag abschließen mit folgenden Inhalten:
1. Ehepartner als alleinige, gegenseitige Erben
2. Alle Gehaltseingänge fließen auf ein Gemeinschaftskonto, von dem jeder monatlich den gleichen Betrag erhält
3. Alle Anschaffungen über das Gemeinschaftskonto unterliegen der Gütergemeinschaft und müssen im Falle einer Trennung geteilt werden
4. Alle Anschaffungen vom Eigenen Konto bleiben auch im Falle einer Trennung Eigentum des jeweiligen Kontoinhabers.
5. Sollte ich im Falle einer Trennung aus dem Haus ausziehen, so steht mir eine Auszahlung von 45.000 Euro zu.
6. Sollte mein Partner im Falle einer Trennung aus dem Haus ausziehen, so stehen ihm im Falle einer Trennung 15.000 Euro zu.
7. Derjenige, der das Haus behält darf es 10 Jahre lang nicht verkaufen. Sollte dies jedoch der Fall sein, so muss der Verkaufserlös auf 50/50, abzüglich der bereits erhaltenen Summe aufgeteilt dem anderen Partner ausgezahlt werden.
8. Nach 10 Jahren kann derjenige der es behält damit machen was er will.
Nun meine Frage.
Ist dies rechtlich machbar, wie müssten wir zum Abschluß einer solchen Vereinbarung weiterhin vorgehen. Rechtsanwalt oder Notar, bzw. könnten wir dies auch selbst aufsetzten und untereinander abzeichnen lassen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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