Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Aus Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsträger die Forderung als eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet hat und diese zur Insolvenztabelle festgestellt wurde. Diese Forderung aus unerlaubter Handlung ist nicht von der erteilten Restschuldbefreiung umfasst.
Der Sozialversicherungsträger kann mit einer vollstreckbaren Ausfertigung der Insolvenztabelle die Zwangsvollstreckung betreiben. Soweit Sie kein pfändbares Vermögen oder Einkommen haben, wird der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abnehmen. Damit ist die Sache für Sie erledigt, wobei Sie hierdurch einen Schufaeintrag erhalten.
2. Die Hinzuziehung eines rechtlichen Beistandes ist für die Abgabe der Vermögensauskunft nicht zwingend erforderlich. Erst wenn Sie mit einem Vergleichsvorschlag an den Sozialversicherungsträger herantreten wollen, empfehle ich einen rechtlichen Beistand hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 01.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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61231 Bad Nauheim
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Guten Morgen,
vielen Dank für die Erläuterungen.
Meine Rückfrage bezieht sich kurz auf den Gerichtsvollzieher. Wird dieser einfach in allen meinen Schränken und Schubladen nachsehen, ob er etwas zu pfänden hat? Darüber hört man ja wahre Horrorgeschichten.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Nach meiner Erfahrung findet der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft in einem Büro des Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht statt. Dieser wird keine Durchsuchung vornehmen, wenn Sie den Termin wahrnehmen. Kommt der Gerichtsvollzieher zu Ihnen wird er sich nur einen groben Überblick verschaffen, aber sicherlich nicht in Schubladen nachsehen.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt