Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Inwiefern die Bausparkasse eine Schenkung der Immobilie an Sie ohne weiteres hingenommen wird, kann ex ante nicht beurteilt werden. Gleichwohl ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Bausparkasse bei dem beschriebenen Sachverhalt von einer Konstruktion zur vorfällgikeitsentschädigungsfreinen Ablösung des laufenden Bausparvertrages ausgeht. Dies wir umso unwahrscheinlicher, wenn die entsprechenden notariellen Vertrage (welche für eine Eigentumsübertragung an einer Immobilie ja erforderlich sind), der Grundbuchauszug sowie eventuelle Steuerbescheide vorgelegt werden. In diesem Fall ist wohl von einem Besitzerwechsel auszugehen.
Weiter kann nicht abschließend beurteilt werden, inwiefern Ihre Bankberaterin mit ihrer rechtliche Einschätzung richtig liegt. Vor diesem Hintergrund sollten Sie die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen nochmals von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Ohne eine konkrete Prüfung der Vertragsunterlagen kann hierüber keine seriöse Antwort erteilt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
Rechtsanwalt