Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
um in das Girokonto der GbR vollstrecken zu können, müßten Sie einen Vollstreckungstitel gegen die GbR haben. Diesen haben Sie nicht. Sie können tatsächlich nur in das Grundstück oder gegen den Gesellschafter vollstrecken, der sich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Sie können allerdings den Gesellschaftsanteil dieses Gesellschafters pfänden lassen, die Gesellschaft kündigen und Ihre Forderung aus dem Auseinandersetzungsguthaben befriedigen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
2. März 2017
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15:17
Antwort
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