Sehr geehrte Fragenstellerin,
bedauerlicherweise gibt es keine Anspruchsgrundlage, die einem eine Einsichtsmöglichkeit eröffnet. Allerdings können Sie bei Anzeichen von Unregelmäßigkeiten durchaus das Betreuungsgericht kontaktieren, um dies um eine Kontrolle zu bitten.
Bedenken Sie aber bitte, dass dies auch Empfindlichkeiten wie möglicherweise auch eine Enterbung als "Bestrafung" mit sich bringen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger