Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Erst wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden dürften IHRE Sachen (PC oder Handy) beschlagnahmt werden.
Leider wird dazu relativ häufig eine Hausdurchsuchung angeordnet, auch wenn Sie sich ggf. sogar kooperativ zeigen würden. Aber das weiß die Polizei ja vorher nicht.
Aus dem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluß muß sich der Grund für die Durchsuchung bei Ihnen ergeben, an sich auch Ihr Status als Beschuldigter.
Durch die gemeinsame Nutzung eines Internetanschlusses gelangen Sie nicht noch in den Besitz von Fotos, sondern erst, wenn diese auf Ihrem Rechner geladen (Cache-Speicher) und gespeichert werden.
Leider reicht der Staatsanwaltschaft ein kurzes Speichern aus.
Es besteht aber die realistische Chance, dass gar keine Maßnahme erfolgt, es sei denn Sie sind unbeabsichtigt auf einer Seite mit Kinderpornografie gestoßen, die bereits im Fokus von Ermittlungen stand.
Von einer Selbstanzeige rate ich ab!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Fachanwalt für Arbeitsrecht