Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich gern wie folgt beantworten:
Sollte gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt werden, so werden Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Videoaufnahmen Zugriff nehmen können. Dies können Sie leider auch durch anwaltliches Schreiben nicht verhindern.
Hintergrund ist folgender: Die Behördeb handeln in öffentlichen Interesse an der Aufklärung einer Straftat. Ihre Grundrechte - hier Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild und als Recht auf informationelle Selbstbestimmung - tritt dahinter zurück. Die Postfiliale ist nämlich ein allgemein zugänglicher Ort, von dem überdies bekannt ist, dass er videoüberwacht wird. Der Eingriff in Ihre Grundrechte durch Sichtung und Verwertung des Videomaterials wiegt daher nicht so schwer und ist gerechtfertigt.
Eine andere Frage ist, ob der Empfänger auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Bänder hat, also unabhängig von den Behörden. Hier dürfte es entscheidend auf den Inhalt des Pakets und das hieraus folgende Interesse an der Aufklärung des Empfängers ankommen.
Sollten Sie Kenntnis von einem gegen Sie laufenden Strafverfahren erhalten, so empfehle ich Ihnen, Kontakt zu einem Kollegen vor Ort aufzunehmen, um Ihre Strafverteidigung sicherzustellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, auch, wenn ich Ihnen keine positive Nachricht überbringen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Steppart,
Rechtsanwalt aus Dortmund