Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sollten folgende Variante wählen: Sie erhalten den alten Vertrag aufrecht und schließen zu diesem Vertrag einen Ergänzugsvertrag ab.
Dieser wird als solcher bezeichnet und enthält im Kopf "Gem. Ziffer xy des Vertrages vom xy wird dieser nach erfolgter steuerberaterlicher Prüfung wie folgt geändert / ergänzt:"
Punkt xy wird wie folgt ergänzt: ...
Punkt yz wird wie folgt geändert: ...
Dieser Ergänzungsvertrag wird sodann zu der bestehenden Vertragsurkunde genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt