Verwendung von Markennamen in nicht-gewerblichen Informationskampagnen
| 28.04.2014 14:07
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Für eine deutsche Gebietskörperschaft sollen im Rahmen einer Informationskampagne zur beruflichen Bildung (Eltern sollen sich stärker in der Berufsorientierung ihrer Kinder engagieren - allgemeine Informationen, kein gewerblicher Hintergrund) Motive für Poster erstellt werden. Dabei wird als Aufhänger auf die die intensive Nutzung verschiedener SocialMedia-Dienste bzw. Apps bei Jugendlichen angespielt. Dementsprechend sollen auch Markennamen bekannter Dienste wie Facebook, WhatsApp, Twitter, Quizduell, etc. verwendet werden - Beispiel: "Facebook-Junkie ist keine Karriere!" (Headline) "Aber xx jährlich angebotene Lehrstellen schon. (Subline bzw. Copy). Es sollen dabei auch nur die reinen Wortmarken und keine grafischen Bestandteile genutzt werden.
Ist die Nutzung dieser bekannten Marken in diesem konkreten Fall ohne explizite Einwilligung der Markeninhaber statthaft?
P.S.: Uns ist bewusst, dass man sich auch die Genehmigungen einholen könnte, jedoch zeigt die Erfahrung, dass man gerade bei großen, ausländischen Internet-Konzernen kaum Rückmeldung auf telefonische und schriftliche Anfragen bekommt.
Bewertung des Fragestellers
30.04.2014 | 11:03
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