Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Leider muß ich Ihne nmitteilen, dass Sie für Ihr Vorhaben die Zustimmung der Rechteinhaber benötigen.
Ohne Zustimmung würden Sie sich hier (leider) Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüchen Rechteinhaber aussetzen, was schnell eine kostspielige Abmahnung oder einstweilige Verfügung zur Folge haben kann.
Der Knackpunkt ist nämlich, dass Sie die Produktvideos verkaufen möchten. Dies stellt eine sog. markenmäßige Verwendung darf, die nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochabend.
Mit freundlichem Gruß von der Nordsee
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt