Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist korrekt, dass Ihr Video als Sammelwerk im Sinne der CC-Lizenz angesehen werden kann.
Sie haben ebenfalls richtig herausgelesen, dass Sie dieses Sammelwerk in der Gesamtheit nicht unter die CC-Lizenz stellen müssen, Ihre eigenen urheberrechtlichen Leistungen also strengeren Lizenzbedingungen unterstellen können.
Hierbei muss aber sicher gestellt sein, dass das darin verwendete, unter CC lizenzierte Material (Fotos=Schutzgegenstände im Sinne der CC-Lizenz) bedingungsgemäß veröffentlicht wird. Nennung von Titel und Urheber, Link zur Lizenz und URI jedes einzelnen Schutzgegenstandes sind daher weiterhin zwingend erforderlich, grundsätzlich müssen hinsichtlich der Schutzgegenstände alle Bedingungen unter Punkt 4 der Lizenz eingehalten. Punkt 4 c) letzter Absatz gibt dabei Hinweise zur praktikablen Handhabung bei Sammelwerken.
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen und die Fotos entsprechend als CC ausweisen, können Sie das Video auf Youtube zur Verfügung stellen und als Gesamtwerk unter eine eigene Lizenz stellen. Die Unterlizenzierung des Videos wäre dann aber natürlich auch nur unter der Bedingung zulässig, dass der Lizenznehmer ebenfalls die CC-Lizenz hinsichtlich der Fotos bei einer Veröffentlichung beachtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen