Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist der Stamm des Vermögens im Zusammenhang mit Ehegatten Unterhalt nicht zu verwerten, so dass von daher keine Gefahr besteht, dass Ihr voreheliches Vermögen als solches angegriffen werden muss.
Lediglich die Erträge aus diesem Vermögen, also Zinsen, Dividenden etc stellen normales Einkommen dar und werden bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens mit berücksichtigt.
Diese auf den Monat umgerechneten Beträge kommen also zu Ihren Einkünften von rund 1000 EUR im Monat hinzu.
Ob sich dann ein Unterhaltsanspruch Ihrer Frau ergibt, muss anhand konkreter Daten geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 03.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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