Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt hierbei darauf an, ob man Ihnen eine Nachfrist eingeräumt hatte, die Unterlagen beizufügen, da eine Absage aufgrund jedweder Unterlagen unverhältnismäßig wäre und eine angemessene Fristverlängerung auch zumutbar wäre.
Die Klage hätte dann allerdings nur Erfolg, wenn Sie bei Beigabe aller Unterlagen den Studienplatz dann bekommen hätten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 27.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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