Verwaltung einseitig durch einen Erben einer Erbengemeinschaft geschlossen - was tun?
| 28.04.2013 03:54
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Zusammenfassung: Miterbe schließt Vertrag ohne Zustimmung der anderen Miterben
Sehr geehrte Anwälte,
Ich habe zwei Fragen, einmal zum Vereinsrecht und zu Erben sowie Bruchteilsgemeinschaften
Ich habe zusammen durch gesetzliches Erbrecht sowie aufgrund Vorverstorben meines Vaters nun mit meiner Tante von der Erblasserin ( Oma) eine Erbrngemeinschaft sowie für ein Haus eine Bruchteilsgemeinschaft.
Meine Tante will nun eine Verwaltung installieren, da ich mich mit meiner Tsnte nicht verstehe, wollte ich sicherstellen, dass im Verwaltervertrag steht, dass jedes Jahr die überschüssigen Mieteinnahmen anteilig auf die Eigentümer aufgeteilt werden
Meine Tante wollte das nicht und da - zumindest was die Bruchteilsgem.- angeht ich hier nach
§ 743ff BGB jedes Jahr meinen Anteil der Früchte fordern kann, würde mich ja ein gearteter Verwaltervertrag schlechter stellen als das Gesetz , da ja hier die jährliche Auszahlung nicht festgeschrieben werden sollte.
So viel so gut..
Es ist nun einige Zeit verstrichen und ich habe jetzt erfahren ( erst durch merkwürdige Überweisungen auf dem Nachlasskonto, wovon meine Tsnte aber keine alleinige Verfügungsberevbtigung hat) das Beträge für Renovierungen abgegangen sind
Ich habe dann durch einige Recherche erfahren, dass hier hinter meinem Rücken eine Verwaltung installiert wurde.
Auf Rückfrage sagte mir der Verwalter, dass er gutgläubig von der Richtigkeit ausgegangen ist und meine Tante ihm versichert habe, dass die von mir mündlich die Zustimmung zum schließen des Verwaltervertrages erhalten habe
Das stimmt natürlich alles nicht, meine Fragen sind nun was jetzt zu tun ist, die Tante verweigert den Anteil der Mieten und verweist immer auf ihren Verwalter!
Es ergeben sich jetzt folgende Fragen: sind solche halb schriftlich oder mündlich geschlossene Verwaltervertrage für zwei Häuser in der Gemeinschaft zulässig ?
Falls ich beweisen kann, dass keine Zustimmung meinerseits vorlag, kann ich den Verwaltervertrag gegenüber dem Verwalter für ungültig erklären oder muss ich mich an meine Tante wenden oder gibt es eine andere Möglichkeit ?
Im übrigen hoffe ich nicht, dass so ein zeitlicher Verwaltervertrag die Teilungsversteigerung irgendwie hemmt oder aufhält, eine andere Einigung war vorher nicht möglich
Nun zu meiner zweiten Frage:
Momentan geistert durch die Medien das die CDU offenbar nicbt vollständig auf dem Boden des GG steht, weil die CDU die Homo Ehe nicbt gleichstellt
Das bedeutet das es nun mehrere Urteile des BVerfG gegeben hat, in denen die Regierung verurteilt wurde, ihre Gesetze anzupassen
Der Chef des CSD in Berlin Kastl will die Union ausschließen, weil sie gegen die Verfassung verstößt
Berliner Zeitung http://www.bz-berlin.de/thema/schupelius/christopher-street-day-sperrt-cdu-aus-article1671952.html
Meine Frage ist nun ob man grundsätzlich Parteien von solchen Organisationen ausschließen kann , also darf der CSD bspw die CDU ausschließen ?