Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst kommt es auf den Inhalt des Vertrages an. Ergibt sich daraus, dass ein evt erforderliches Gerüst nicht im Preis enthalten ist, ist die Gestellung tatsächlich Ihre Sache.
Der Umstand, dass im Angebot kein Hinweis auf ein Gerüst zu finden ist, besagt ja nur, dass das Gerüst, soweit erforderlich, nicht im Preis enthalten ist. Auch in diesem Fall muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Gerüststellung Ihnen als Besteller obliegt.
Soweit die Fenster ausschließlich von innen eingesetzt werden können, erscheint die Forderung nach einem umfassenden Gerüst nicht sachgerecht. In diesem Umfang werden Sie daher den Einsatz von innen verlangen können.
Ob Sie einen vollständigen Einbau ohne Gerüst fordern können, hängt von der technischen Frage ab, ob das unter Einhaltung der üblichen Sicherheitsvorschriften tatsächlich möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Ein komplettes gerüst stand bis 2 Monate vor auftrag und das schon 2 jahre lang wegen maurerarbeiten und zimmererarbeiten und wurde dann abgebaut...Hätte architekt oder fensterbauer nicht darauf hinweisen müssen dass wir dieses noch brauchen
Der Fensterbauer eher nicht, denn den treffen keine Überwachungspflichten hinsichtlich der Baustelle.
Der Architekt hätte das allerdings mit einplanen müssen.
Sie sollten mit ihm mal ein kritisches Wort sprechen.