Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Wenn ein einzelner Mietvertrag mit mehreren Personen besteht, müssen rechtswirksame Erklärungen wie Kündigungen von allen Mietern abgegeben werden.
In manchen Fällen kann der weichende Mieter von dem bleibendem allerdings die Zustimmung verlangen (Lebensgemeinschafft wird aufgelöst z.B.).
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen ausgezogenen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen.
Gegen Ihren Willen können nur beide Mieter gehen oder beide bleiben.
Bezüglich der Miete haften beide Mieter als Gesamtschuldner, so dass Sie von dem ausgezogenen solventen Mieter weiter die volle Miete verlangen könnten. Dieser muss sich dann seinerseits an den verbliebenen Mieter halten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen Überblick geben und meine Antwort hat Ihnen weiter geholfen.
Bitte bedenken Sie, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Zu einer umfassenden Beratung gehört, gemeinsam alle relevanten Informationen zu erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen gegeben werden. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Tatsachen bei Ihrer Schilderung kann sich eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Belgardt
Rechtsanwalt
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