Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ich habe Sie so verstanden, dass Ihr wesentlich höherer Eigenfinanzierungsbeitrag sich auch in den Eigentumsverhältnissen an der zu erwerbenden Immobilie wiederspiegeln soll.
Die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ergeben sich aus dem Grundbuch.
Der einfachste Weg dies zu erreichen besteht darin, dass im notariellen Kaufvertrag festgelegt wird, dass die Immobilie von Ihnen zu einem Miteigentumsanteil von 4/5 und von Ihrem Mann zu einem Miteigentumsanteil von 1/5 erworben wird.
Die jeweiligen Miteigentumsanteile werden dann ins Grundbuch eingetragen und dokumentieren den von Ihnen gewünschten Anteil von 80 %.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 07.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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07.12.2009
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16:47
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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